Heimrecht/Pflegerecht
Im Heim und Pflegerecht decken wir folgende Beratungsleistungen ab:
- Beratung bei der Gestaltung, Abschluss und Kündigung des Heimvertrages
- Abwehr von Regressansprüchen der Krankenkasse z.B. in den Fällen des Sturzes/bei Dekubitus/bei Exsikkose
- Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Bewohnern
- Fragen der Dokumentation
- Herausgabe der Pflegedokumentation/Pflegeplanung an den Bewohner, Angehörige oder die Krankenkassen
- Beitreibung offen stehender Rechnungen